
BKF Weiterbildung LKW/BUS
gemäß BKRFQG
Alle Fahrer/innen die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E sind und gewerbliche Fahrten durchführen sind gemäß der BKrFQG zur Weiterbildung verpflichtet. Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen.
Die Weiterbildung ist alle 5 Jahre verpflichtend und beinhaltet die Absolvierung von
5 Modulen. Ein Modul umfasst 7 Unterrichtstunden à 60min. Die 35 Stunden müssen innerhalb von 5 Jahren absolviert werden.
Zur Erlangung der Schlüsselzahl 95 in der Fahrererlaubnis ist keine Prüfung notwendig. Außreichend ist die Präsenz in den Unterrichtseinheiten.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.





